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OLG Hamm, 25.07.1972 - 5 Ss 609/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1529
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.08.1971 - 4 StR 574/70
Der Sturztrunk
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.1972 - 5 Ss 609/72
Hat der Kraftfahrer zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von 1, 2 - 1, 28 %o, die auf Grund zuvor genossenen Alkohols im Laufe von weiteren 40 Minuten auf 1, 34 %o ansteigt (zugleich Spitzenwert), so ist die Annahme seiner absoluten Fahruntüchtigkeit während der Fahrt nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft nicht gesichert (Anschluß BGH 1971-08-19 4 StR 574/70 = NJW 1971, 1997).
- OLG Hamm, 27.09.1972 - 4 Ss 910/72 Der Senat neigt der von Heifer (vergleiche OLG Hamm 1972-06-16 1 Ss 296/72 = NJW 1972, 1525 und OLG Hamm 1972-07-25 5 Ss 609/72 = NJW 1972, 1529) vertretenen Auffassung zu, daß nach Schlußsturztrunk absolute Fahruntüchtigkeit auch bei alkoholischer Anflutung von einem Basiswert von 0, 8 %o aus auf oder über den allgemeinen Grenzwert von 1, 3 %o gegeben ist.Zur Herleitung relativer Fahruntüchtigkeit bei Sturztrunk.